Seit Montag, 6. Dezember 2021 gilt für Besucherinnen und Besucher des Rathauses und der Poststelle die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nachweises. Zutritt haben nur noch Personen, die entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Ein Test kann in Form eines Antigen-Schnelltests (24 Stunden gültig) oder eines PCR-Tests (48 Stunden gültig) erfolgen. Der Nachweis muss von einer offiziellen Teststelle sein, beispielsweise von Arztpraxen, Apotheken oder Testzentren. Ergänzend zum 3G-Nachweis ist ein Ausweisdokument erforderlich.

Mit diesen Regeln will die Gemeindeverwaltung den Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöhen. Für Letztere gilt entsprechend der Bundesvorgabe bereits die 3G-Regelung. Mit den Maßnahmen kann auch vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens der Service für die Bürgerinnen und Bürger aufrechterhalten werden.

Im Rathaus und in der Poststelle muss außerdem eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung oder eine FFP-Maske getragen werden.

Die 3G-Nachweise sind beim Betreten des Rathauses oder der Poststelle unaufgefordert vorzuzeigen. Personen, die keinen Nachweis haben, dürfen das Gebäude nicht betreten.