Das Landratsamt Reutlingen hat aufgrund des derzeitigen Niedrigwasserstands eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Entnahme von Wasser aus öffentlichen oberirdischen Gewässern verbietet.
Die Allgemeinverfügung kann im Folgenden als PDF heruntergeladen werden:
Allgemeinverfügung Niedrigwasser 2025
Wir bitten um Beachtung!