Das Landratsamt Reutlingen hat aufgrund des derzeitigen Niedrigwasserstands eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Entnahme von Wasser aus öffentlichen oberirdischen Gewässern verbietet.

Die Allgemeinverfügung kann im Folgenden als PDF heruntergeladen werden:

Allgemeinverfügung Niedrigwasser 2025

Wir bitten um Beachtung!