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Das Landratsamt Reutlingen hat aufgrund des derzeitigen Niedrigwasserstands eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Entnahme von Wasser aus öffentlichen oberirdischen Gewässern verbietet. Das ursprünglich bis 24.07.2025 geltende Entnahmeverbot wurde zunächst bis 14.08.2025 und danach bis 04.09.2025 verlängert.

Die aktuelle Allgemeinverfügung kann im Folgenden als PDF heruntergeladen werden:

Allgemeinverfügung Niedrigwasser

Wir bitten um Beachtung!