Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern nur eingeschränkt möglich. Untere Wasserbehörde des Landratsamts Reutlingen ruft zu verantwortungsvollem Umgang mit dem Schutzgut Wasser und dem Lebensraum Fließgewässer auf.
Viele kleinere Bäche und Flüsse in Baden-Württemberg haben im Augenblick eine äußerst geringe Wasserführung, das gilt auch für den Landkreis Reutlingen. Der geringe Wasserstand fördert den Algenwuchs, die natürliche Selbstreinigung der Gewässer nimmt ab und die Schadstoffkonzentration dadurch zu. Sonneneinstrahlung und Hitze sorgen für eine hohe Wassertemperatur und damit einen verminderten Sauerstoffgehalt im Wasser. Eine weitere Abnahme der Wasserführung kann Tiere und Pflanzen beeinträchtigen.
Die untere Wasserbehörde des Landratsamts Reutlingen weist deshalb darauf hin, dass Wasserentnahmen nur unter den im Wassergesetz Baden-Württemberg genannten Voraussetzungen getätigt werden dürfen.
Erlaubt sind danach das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen und das Entnehmen von Wasser in geringen Mengen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau bei ausreichender Wasserführung. Die Wasserentnahme darf auch zu Zeiten von Niedrigwasser den örtlichen Wasserhaushalt nicht beeinträchtigen, das Aufstauen oder Anlegen von Vertiefungen ist nicht erlaubt. Bei einer Entnahme mit Pumpen ist davon auszugehen, dass diese derzeit nicht vom Gemeingebrauch abgedeckt ist.
Aufgrund des derzeitigen Niedrigwassers appelliert die untere Wasserbehörde an das Verantwortungsbewusstsein aller, Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen zu vermeiden. Sollte sich die derzeitige Situation trotz möglicher, einzelner Niederschläge weiter verschärfen, müsste das Landratsamt zur Gefahrenabwehr die Wasserentnahme aus bestimmten Bächen und Flüssen untersagen.