Am 23. Februar 2025 findet nun die vorgezogene Bundestagswahl statt. Rechtliche und organisatorische Hinweise erfolgen durch Bekanntmachungen im Mitteilungsblatt und an dieser Stelle ebenfalls zur Info bereit gestellt.
Die Wahlbekanntmachung erfolgte im Mitteilungsblatt der Gemeinde Gomadingen am 14.02.2025. Sie kann im Folgenden als PDF-Datei heruntergeladen werden: Wahlbekanntmachung im Mitteilungsblatt vom 14.02.2025
Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen erfolgte im Mitteilungsblatt der Gemeinde Gomadingen am 24.01.2025 und kann im Folgenden als PDF-Datei heruntergeladen werden: Bekanntmachung Recht auf Einsicht Wählerverzeichnis im Mitteilungsblatt 24.01.2025
Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen – Stand 28.01.2025
Die Wahlbenachrichtigungsschreiben für die Bundestagswahl am 23.02.2025 wurden bereits zugestellt. Wenn Sie noch kein entsprechendes Schreiben erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeinde im Bürgerbüro.
Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl sind auch die Fristen entsprechend betroffen. Das bedeutet, dass für die Aushändigung bzw. Versendung der Briefwahlunterlagen sowie deren Zurücksendung deutlich weniger Zeit zur Verfügung stehen wird, als bei „normalen“ Wahlen, da der Gemeindeverwaltung die benötigten Stimmzettel erst etwa 2 Wochen vor der Wahl ausgeliefert werden. Eine Versendung bzw. Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist demnach frühestens ab 07.02.2025 möglich. Deshalb möchten wir darum bitten, vom Recht auf Ausstellung eines Wahlscheines bzw. von Briefwahlunterlagen nur im tatsächlichen Bedarfsfall Gebrauch zu machen. Wenn möglich, nehmen Sie den Gang zur Wahlurne am Wahlsonntag wahr.
Bei einer persönlichen Beantragung von Briefwahlunterlagen besteht die Möglichkeit, diese gleich vor Ort im Bürgerbüro auszufüllen (sofern die Stimmzettel dann vorliegen). Dafür wird ein separater Raum zur Verfügung gestellt, um das Wahlgeheimnis zu wahren. Damit kann der Versand sowie Rückversand der Briefwahlunterlagen zeitlich eingespart werden. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, bitten wir um Beachtung, dass die Postlaufzeiten für die Beförderung der Briefwahlunterlagen mit einberechnet werden müssen. Bitte sorgen Sie deshalb bei Inanspruchnahme der Briefwahl dafür, dass die Unterlagen rechtzeitig zurückgeschickt oder im Rathaus Gomadingen eingeworfen werden (Eingang spätestens am Wahltag, 18 Uhr).
Sollten Sie sich etwa ab 3 Wochen vor der Wahl bereits außerhalb Ihrer Meldeadresse befinden und bis zum Wahltag noch nicht zurückkehren, geben Sie die Adresse Ihres Aufenthaltsorts unbedingt bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen an, damit wir diese schnellstmöglich dorthin versenden können.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung, dass eine vorgezogene Bundestagswahl mit erhöhtem Aufwand und verkürzten Fristen verbunden ist.
Zuständig für die Beantragung der Briefwahl sowie Eintragung in das Wählerverzeichnis ist das Bürgerbüro, Frau Schmid, Tel. 07385/9696-20, Email:
Informationen zur Bundestagswahl von der Landeszentrale für politische Bildung (LpB):
Weitere allgemeine Informationen zur Bundestagswahl finden Sie auf der Homepage www.bundestagswahl-bw.de.
Einen Erklärfilm zur Bundestagswahl der LpB können Sie im Folgenden anschauen: