Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes und der Rückkehr in die Warnstufe entfällt ab sofort für Besucherinnen und Besucher des Rathauses und der Ortsverwaltung die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nachweises.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung stehen Ihnen für Ihre Anliegen und Fragen gerne auch telefonisch oder per Mail zur Verfügung.

Die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen bleibt bestehen. Besucherinnen und Besucher ab 18 Jahren müssen daher im Rathaus und in der Ortsverwaltung eine FFP2-Maske oder einem vergleichbaren Standard tragen.
Verzichten Sie trotz Maske nicht auf den Mindestabstand und halten Sie einen Abstand von mindestens 1,5 m zu allen Personen ein.

Um Wartezeiten zu vermeiden empfehlen wir für Anliegen, in denen ein persönliches Erscheinen im Rathaus erforderlich ist, Termine zu vereinbaren. Zudem sind Termine nur möglich wenn keine Krankheitssymptome vorliegen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass persönliche Termine nach wie vor nur unter diesen Rahmenbedingungen zum Schutz aller stattfinden können.