Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung geändert und dabei auch die Grenzwerte des Stufenmodells angepasst. Baden-Württemberg kehrt damit in die Warnstufe zurück, in welcher der Zutritt zu kommunalen Verwaltungen wieder ohne 3G-Nachweis möglich ist. Entsprechend gilt die 3G-Regel auch für Besucherinnen und Besucher des Rathauses und der Ortsverwaltung nicht mehr. Weiterhin ist die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen zu beachten. Besucherinnen und Besucher ab 18 Jahren müssen daher in den Gebäuden des Rathauses und der Ortsverwaltung eine FFP2-Maske, eine Maske mit Standard KN95, N95, KF94, KF99 oder einem vergleichbaren Standard tragen. Zudem sind Termine wie bisher nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich und wenn keine Krankheitssymptome vorliegen.
Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes und der Rückkehr in die Warnstufe entfällt seit Mittwoch, 23. Februar 2022, für Besucherinnen und Besucher des Rathauses und der Ortsverwaltung die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nachweises. Weiterhin sind Termine im Rathaus und der Ortsverwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Einhaltung der FFP2-Maskenpflicht möglich.