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Aktuelle Bebauungsplanverfahren

Öffentliche Bekanntmachung

Entwurfsbeschluss

– Beteiligung der Öffentlichkeit –

  1. Bebauungsplanentwurf „PV Steingebronn Hochgesträß“
  2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf

„PV Steingebronn Hochgesträß“, Gemeinde Gomadingen, Gemarkung Gomadingen

Der Gemeinderat der Gemeinde Gomadingen hat am 27.01.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „PV Steingebronn Hochgesträß“, Gemeinde Gomadingen, Gemarkung Gomadingen, und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „PV Steingebronn Hochgesträß“, Gemeinde Gomadingen, Gemarkung Gomadingen, gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg zu veröffentlichen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage sowie der dazu erforderlichen Nebenanlagen zur Nutzung der Sonnenenergie geschaffen werden.

Entsprechend den Bestrebungen des Gesetzgebers den Anteil aus erneuerbaren Energien erzeugten Stromes bis zum Jahr 2035 auf 100 % (bis zum Jahr 2030 auf 80 %) zu erhöhen, plant der Vorhabenträger die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf der Gemarkung Gomadingen.

Der Anteil der Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung soll erhöht werden, um die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien weiter voranzubringen und einen wichtigen Beitrag zu den im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verankerten Klimaschutzzielen zu leisten. Hierfür sollen die Ausschreibungen für Freiflächensolaranlagen geöffnet werden. Gleichzeitig sollen die Interessen der Landwirtschaft und des Natur- und Landschaftsschutzes gewahrt werden, indem sowohl besonders geeignete landwirtschaftliche Nutzflächen, auch hinsichtlich der Einstufung der Leistungsfähigkeit der Böden und in Bezug auf die wirtschaftliche Bedeutung für landwirtschaftliche Betriebe, als auch für den Natur- und Landschaftsschutz bedeutsame Flächen möglichst geschont werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich ca. 350 m nordwestlich von Steingebronn und ca. 700 m nordöstlich von Gomadingen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst einen Teilbereich des Flurstücks Nr. 2620 und hat eine Größe von ca. 4,83 ha. Im Norden und Nordosten begrenzt ein land- und forstwirtschaftlicher Wirtschaftsweg das Plangebiet. In Richtung Osten, Süden und Westen grenzen landwirtschaftliche Flächen bzw. gehölzbestandene Flächen und z. T. Waldflächen an.

Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Für den Eingriff durch den Bebauungsplan wird eine Maßnahme zum Ausgleich erforderlich. Diese wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Ausgleichsmaßnahme 1: Anlage von Ackerrandstreifen (CEF-Maßnahme), Flst. Nr. 561/1, Gemarkung Steingebronn:

Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 27.01.2026.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen

von Montag, dem 02.02.2026 bis Freitag, dem 06.03.2026,

im Anschluss an diese Bekanntmachung als PDF-Dateien veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans bei der Gemeindeverwaltung Gomadingen, Marktplatz 2, 72532 Gomadingen, Zimmer 0.7, einsehbar.

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag                              von   08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag und Mittwoch                       von   13.30 bis 17.00 Uhr
Donnerstag                                          von   13.30 bis 18.30 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Umweltbezogene Informationen

Folgende, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und werden einschließlich Begründung des Bebauungsplans samt Umweltbericht ausgelegt.

a.) Umweltbericht mit Bestandsplan und Grünordnungsplan vom 24.11.2025

Auswirkungen Nach § 13 NatSchG sind erhebliche Beeinträchtigungen zu vermeiden und nicht vermeidbare, erhebliche Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Mit der Ausweisung von Bauflächen sind Auswirkungen auf Natur und Landschaft mit ihren Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen und Lebensgemeinschaften, Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Luft und Klima, Erholung und Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter in unterschiedlichen Ausprägungen verbunden. Voraussichtlich erhebliche Auswirkungen sind in der Abwägung zu berücksichtigen.

Durch die geplante Bebauung kommt es zu einer Veränderung der Umweltsituation. Die Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter sowie die vorgesehenen Maßnahmen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

– Mensch und Gesundheit, Bevölkerung insgesamt

Durch den geplanten Solarpark kommt es zu geringfügigen Lärmemissionen. Auch tritt durch die Umspannstationen elektromagnetische Strahlung in geringem Umfang auf. Blendwirkungen auf schutzbedürftige Bereiche sind nicht zu erwarten. Es kommt zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen.

– Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Durch den geplanten Solarpark kommt es zu einem Verlust von intensiv genutzten Ackerflächen und von Fettwiesen mittlerer Standorte. Zudem kommt es zum Verlust von einem Revier der Feldlerche. Zum Schutz der Art ist eine Bauzeitenbeschränkung sowie die vorgezogene Anlage eines Ackerrandstreifens im Umfang von 0,1 ha vorgesehen. Die v.a. in Äckern vorkommende, streng geschützte Pflanzenart Dicke Trespe (Bromus grossus) konnte im Plangebiet nicht festgestellt werden. Zur Minderung und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen werden die Einfriedungen kleintierdurchlässig gestaltet und im Bereich der Solarmodule wird extensiv genutztes Grünland und um den Solarpark eine Saumvegetation entwickelt.Boden

Im Plangebiet haben sich überwiegend flach- bis mitteltiefe Böden entwickelt. Diese weisen überwiegend eine hohe bis sehr hohe Bedeutung als Sonderstandort für eine naturnahe Vegetation auf. Durch den geplanten Solarpark kommt es zu einer geringfügigen Versiegelung von Böden und zu baubedingten Beeinträchtigungen. Diese können durch Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Böden gemindert werden. Die verbleibenden Beeinträchtigungen können durch die Nutzungsextensivierung dieser Böden (u.a. Verzicht auf Düngung und Pestizide) kompensiert werden.

– Wasser

Trotz der kleinflächigen Versiegelungen durch die geplante PV-Anlage kann das Wasser weiterhin auf der Fläche versickern. Zudem ist die Verwendung von wasserdurchlässigen Bodenbelägen für u.a. Zufahrten vorgesehen. Es ist weder von einer Verringerung der Grundwasserneubildungsrate noch von Verunreinigungen des Trinkwassers durch das Vorhaben auszugehen. Es befinden sich keine Oberflächengewässer im Umfeld des Vorhabens. Es bestehen Hinweise auf die Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen von Starkregenereignissen, die durch die Entwicklung von Grünland auf bestehenden Ackerflächen gemindert wird.

– Klima, Luft

Die Nutzung erneuerbarer Energien führt zu einer Reduktion von Treibhausgasen im Vergleich zur Nutzung fossiler Energieträger. Durch das Vorhaben kommt es zu keinen Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftbahnen mit siedlungsklimatischer Relevanz.

– Landschaft

Das Plangebiet wird vollständig landwirtschaftlich genutzt und befindet sich in einem mäßig strukturreichen Offenlandbereich nordwestlich von Steingebronn. Im direkten Umfeld befinden sich keine ausgewiesenen Rad- und Wanderwege. Die Sichtbarkeit des Plangebiets von Süden aus Richtung der Ortschaften Steingebronn und Gomadingen ist durch Gehölze und Wald eingeschränkt. Von den zur Naherholung genutzten Wirtschaftswegen im Umfeld ist das Gebiet einsehbar. Zudem besteht eine entfernte Sichtachse von einem bedeutenden Aussichtsturm auf dem Sternberg. Zur Minderung der Beeinträchtigungen wird der Zaun von den angrenzenden Wegen abgerückt und auf der Abstandsfläche wird eine arten- und blütenreiche Saumvegetation entwickelt.

– Kultur- und sonstige Sachgüter

Kultur- und Sachgüter sind innerhalb des Geltungsbereichs nicht bekannt. Sollten während der Bauarbeiten Hinweise auf archäologische Denkmale auftreten, so werden diese gemeldet und es wird die Möglichkeit zur Bergung der Funde und Befunde eingeräumt.

– Wechselwirkungen

Auf räumliche und funktionale Beziehungen zwischen einzelnen Elementen eines Schutzguts und die funktionalen Beziehungen zwischen den Schutzgütern wurde in den vorangegangenen Abschnitten hingewiesen. Darüber hinaus sind keine Wechselwirkungen zu erwarten.

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung ist die Beibehaltung der bisherigen Nutzung anzunehmen, sodass sich voraussichtlich der Umweltzustand nicht wesentlich ändert.

– Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

Die Maßnahmen werden nachstehend zusammengefasst aufgeführt:

– Zeitliche Beschränkung des Baubeginns

– Anlage von Ackerrandstreifen (planextern)

– Kleintierdurchlässige Gestaltung der Einfriedungen

– Schutz und Wiederherstellung von Böden

– Versickerung des Niederschlagwassers

– Verwendung von wasserdurchlässigen Bodenbelägen

– Entwicklung von extensiv genutztem Grünland

– Entwicklung einer Saumvegetation

– Geplante Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen

Für die Anlage des Ackerrandstreifens erfolgt ein 5-jähriges, maßnahmenbezogenes Monitoring. Es wird überprüft, ob die Maßnahme umgesetzt wurde, ob die Strukturen für die Feldlerche geeignet sind und ob diese angenommen werden.

– Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), b), c), d), e), f), i), j) und 1a BauGB:

  1. a) Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt;
  2. b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes;
  3. c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt;
  4. d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter;
  5. e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern;
  6. f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie;
  7. i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes;
  8. j) die Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind, auf die Belange nach den Buchstaben a bis d und i.

b.) Umweltbezogene Gutachten, Hinweise und Stellungnahmen

Stellungnahmen des Landratsamts Reutlingen – Kreisbauamt -, Schulstraße 26, 72764 Reutlingen, vom 03.07.2025

Betroffene Themenkomplexe:

Planungsrechtliche und städtebauliche Belange: Ausbau erneuerbarer Energien, Umweltbericht, Standortalternativenprüfung, VRG regionaler Grünzug, VBG für Erholung, VRG für Naturschutz und Landschaftspflege, VBG für Bodenerhaltung, Landschaftsschutzgebiet, kommunales Energiekonzept, Suchraumkarte Solarenergie, Photovoltaikanlagen auf (kommunalen) Dachflächen.

Belange des Natur- und Landschaftsschutzes: Umweltbericht, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Brutvogelfauna, Spelz-Trespe, Reptilien), Landschaftsschutzgebiet „Großes Lautertal“, Antrag auf Befreiung vom Landschaftsschutzgebiet, 500 m-Suchraum Biotopverbund trockene Standorte, Kernraum Biotopverbund trockene Standorte, Agri-PV Anlage, Standortalternativenprüfung, gesetzlich geschütztes Offenlandbiotop, Verschlechterungs- und Zerstörungsgebot von Biotopen, Vegetationsaufnahme.

Belange der Landwirtschaft: Freiflächenöffnungsverordnung (FFÖ-VO), Flächenkulisse von Solarparks auf benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten, Acker- und Grünland, Flächenbilanzkarte: Untergrenzertragsfläche, Flurbilanz 2022: Vorbehaltsflur II – überwiegend landbauwürdige Flächen mit geringer Hangneigung (und auch Flächen, die wegen der ökonomischen Standortsgunst für den ökonomischen Landbau wichtig und deshalb der landwirtschaftlichen Nutzung vorzubehalten sind), Grünlandumwandlungsverbot, Abnahme von Ackerfläche, landwirtschaftlicher Flächenverlust, Standortalternativenprüfung, Kompensationsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Ackerflächen (Berücksichtigung agrarstruktureller Belange), Maßnahmen zur Entsiegelung, Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen, Bewirtschaftungs-/Pflegemaßnahmen zur dauerhafte Aufwertung von Biotopen/des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes, produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK).

Belange des Forstes: kein Anspruch auf Rücknahme des Waldtraufes und Waldumwandlungsgenehmigung.

Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), f), 1a BauGB:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Vermeidung von Emissionen, Umweltbezogene Auswirkungen auf den Mensch, Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie.

Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen – Referat 21 – Bauleitplanung -, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, vom 03.07.2025

Betroffene Themenkomplexe:

Belange der Raumordnung: Vorranggebiet Regionaler Grünzug, Vorranggbeit für Naturschutz und Landschaftspflege, Vorbehaltsgebiet für Erholung, Vorbehaltsgebiet für Bodenerhaltung, Wasserschutzgebiet, Wahrung bodenökologischer Funktionen, Vermeidung von Flächenversiegelung, Eingrünungsmaßnahmen, Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel.

Belange des Klimaschutzes: Klimaanpassung, Klimawandel, Anpassung an Klimawandel, Klimaschutzmaßnahmen/-ziele, Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW), Treibhausgasreduktion, Treibhausgasneutralität, Energieverbrauch, Energieeinsparung, Ausbau erneuerbarer Energien, Stromerzeugung.

Belange der Landwirtschaft: Hochwertige landwirtschaftliche Flächen (Vorbehaltsflur II), Flächen mit geringerer agrarstruktureller Bedeutung (Grenz- und Untergrenzfluren), agrarstrukturelle Belange: gute Erschließung/Flächennutzung/Tierbesatz.

Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), f), 1a BauGB:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Vermeidung von Emissionen, Umweltbezogene Auswirkungen auf den Mensch, Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie.

Stellungnahmen des Regionalverbands Neckar-Alb, Löwensteinplatz 1, 72116 Mössingen, vom 23.06.2025

Betroffene Themenkomplexe:

Vorranggebiet Regionaler Grünzug: landschaftsverträgliche Gestaltung der Freiflächenphotovoltaikanlage (Eingrünungsmaßnahmen), Rückbau der Anlage, Teilregionalplan Solar.

Vorbehaltsgebiet für Erholung: Erhaltung regional/überregional bedeutsamer touristischen Landschaften.

Vorbehaltsgebiet für Bodenerhaltung: Erhalt der hohen Filter-/Pufferkapazität und hohen bis sehr hohen Ausgleichsfunktion der Böden im Landschaftswasserhaushalt, Vermeidung von Zerstörung und Versiegelung des Bodens, Konzentration baulicher Maßnahmen auf geringwertige Böden.

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege: ökologische Gestaltung: Gesamtversiegelungsgrad unter 5 %/Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel/extensive Nutzung bzw. Pflege der Anlagen/Durchgängigkeit der Einzäunungen.

Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), f), 1a BauGB:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Vermeidung von Emissionen, Umweltbezogene Auswirkungen auf den Mensch, Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie.

Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg, – Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe, und Bergbau -, Albertstraße 5, 79104 Freiburg, vom 27.06.2025

Betroffene Themenkomplexe:

Untergrundverhältnisse, Versickerung von Oberflächenwasser, Geotechnik, Boden, sparsamer und schonender Umgang mit Boden, Bodenschutzkonzept, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, fachtechnisch angegrenztes Wasserschutzgebiet „Oberes Lautertal“, Wasserschutzgebietszone III, Geothermie, Bergbau, Geotopschutz.

Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), f), 1a BauGB:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Vermeidung von Emissionen, Umweltbezogene Auswirkungen auf den Mensch, Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie.

Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg, – Abteilung 8, Forstdirektion -, Rathausgasse 33, 79098 Freiburg, vom 09.07.2025

Betroffene Themenkomplexe:

  • Kein gesetzlich vorgeschriebener Waldabstand für Freiflächenphotovoltaikanlagen, Gefahrensituationen und/oder Waldbewirtschaftungseinschränkungen durch Unterschreitung des Waldabstandes, Zunahme der Intensität von Extremwetterereignissen, Beschädigung von PV-Anlagen durch Sturmwurf/-bruch, Eintrag schädlicher Stoffe in die Umgebung bei Beschädigung von PV-Anlagen, Feuer-/Waldbrandgefahr durch PV-Anlagen, Schattenwurf, kein Anspruch auf Rücknahme des Waldtraufs und Waldumwandlungsgenehmigung, Berücksichtigung von Waldabständen.

Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), f), 1a BauGB:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Vermeidung von Emissionen, Umweltbezogene Auswirkungen auf den Mensch, Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie.

Stellungnahmen des Landesamts für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen am Neckar, vom 04.06.2025

Betroffene Themenkomplexe:

  • Archäologische Kulturdenkmale, §§ 20 und 27 Denkmalschutzgesetz.

Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7d) BauGB:

Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter.

Stellungnahmen der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb, Biosphärenallee 2 – 4, 72525 Münsingen-Auingen, vom 25.06.2025

Betroffene Themenkomplexe:

Entwicklungszone Biosphärengebiet Schwäbische Alb, Keine Betroffenheit von Pflege und Kernzonen.

Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), f), 1a BauGB:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Vermeidung von Emissionen, Umweltbezogene Auswirkungen auf den Mensch, Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie.

Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 06.03.2026, Stellungnahmen an richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Gomadingen (Anschrift siehe oben) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Gomadingen (Anschrift siehe oben) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

Gomadingen, den 30.01.2026

 gez. Klemens Betz
Bürgermeister


Geltende Bebauungspläne

Die geltenden Bebauungspläne der Gemeinde Gomadingen können über folgenden Link auf dem Metainformationssystem GDI-BW INSPIRE-konform eingesehen werden:

Metainformationssystem GDI-BW

Bitte beachten Sie, dass der Abruf der Daten aktuell nur mit zusätzlicher Software möglich ist.

Bei Fragen zu den Vorschriften der Bebauungspläne wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Gemeinde Gomadingen unter: .

Flächennutzungsplan

Die Aufstellung des Flächennutzungsplans erfolgt durch die Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten. Die Verwaltung übernimmt das Rathaus Münsingen. Sämtliche Veröffentlichungen zu Flächennutzungsplanverfahren sind deshalb auf der Homepage der Stadt Münsingen veröffentlicht. Diese finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.muensingen.de/de/Rathaus/Buergerservice-Portal/Bauen-Wohnen/Flaechennutzungsplan