Lebenslagen

Finanzielle Hilfen

Zu den wichtigsten finanziellen Unterstützungen werdender Mütter gehören der Mutterschutzlohn sowie das Mutterschaftsgeld. Sollten Sie sich in einer schwierigen sozialen oder wirtschaftlichen Situation befinden, helfen Ihnen verschiedene Stiftungen oder das Sozialamt.

Viele Hilfsangebote, die Sie gegebenenfalls bereits während der Schwangerschaft in Anspruch nehmen, können Sie nach der Geburt Ihres Kindes weiternutzen oder erst dann beantragen. Ein Beispiel dafür ist die Hebamme, die Sie und Ihr Baby auch nach der Entbindung betreut.

Angebot der Stadt Weil am Rein: Betreuungsgeld für Hebammen

Die Stadt Weil am Rhein bezuschusst ab 01.01.2015 die Vor- und Nachsorge durch eine Hebamme bei der Geburt.

Für ambulant tätige Hebammen haben sich die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen in der letzten Zeit zunehmend erschwert. Daher gibt es leider zunehmend weniger Personen, die als Hebamme tätig sind. Die Vor- und Nachsorge ist für junge Familien aber ein wichtiges Angebot und eine wertvolle Unterstützung. Die Stadt Weil am Rhein hat daher zusammen mit dem Hebammenverband ein Konzept zur Förderung dieser Leistung erarbeitet. Ab 01.01.2015 unterstützt die Stadt Weil am Rhein die Familien mit einem Betreuungsgeld von 30,00 € pro Geburt, damit die Vor- und Nachsorge bei der Geburt durch freiberufliche Hebammen auch in Zukunft erhalten bleiben kann.

Wie kann man das Betreuungsgeld erhalten?

Als werdende Mutter können Sie das Betreuungsgeld bei der Stadtverwaltung Weil am Rhein, Abteilung für Soziales, Schulen und Sport beantragen. Das Antragsformular können Sie hier herunterladen. Die Hebammen, die in Weil am Rhein tätig sind, können Ihnen das Formular ebenfalls aushändigen. Bitte reichen Sie den Antrag auf Betreuungsgeld bei der Stadtverwaltung, Abteilung Soziales, Schulen und Sport, Rathausplatz 1, 79576 Weil am Rhein (Nebengebäude) ein. Aufgrund des Antrages wird ein Gutschein für das Betreuungsgeld ausgestellt. Mit diesem Gutschein kann die Hebamme nach Erbringung der Leistungen für die Vor- und Nachsorge mit der Stadtverwaltung abrechnen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Stadtverwaltung Weil am Rhein Abteilung Soziales, Schulen und Sport Frau Theresa Schöpflin Tel. 07621/704-153 E-Mail:

Unterstützungen, die Sie vor und nach der Geburt Ihres Kindes beantragen können, finden Sie in den Verfahren.

Tipp: Das Sozialministerium Baden-Württemberg informiert in seiner Broschüre "Informationen für Mütter und Väter" sowie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seinen Seiten umfassend über Leistungen und Förderungen für Familien. Neben den finanziellen Unterstützungen von Bund, Land und Gemeinden bietet die Deutsche Bahn AG Vergünstigungen für Familien an. Die Angebote reichen von der BahnCard für Familien, dem Baden-Württemberg-Ticket bis hin zur Freifahrt von Kindern unter 15 Jahren.

Freigabevermerk

Freigegeben durch die Stadtverwaltung Weil am Rhein am 27.02.2015