Lebenslagen
Umzug des Gewerbebetriebes
- Adresse ändern
- Checkliste zum Umzug
- Fahrzeug und Bewohnerparkausweis
- Meldepflicht
- Sonstige Ab- und Anmeldungen
- Wohngeld und Wohnberechtigungsschein
Leistungen
Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens in eine andere Gemeinde, dann müssen Sie Ihr Gewerbe am bisherigen Unternehmenssitz abmelden und bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb Ihrer Gemeinde, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Tipp: Wenn Sie planen, Ihren Gewerbebetrieb zu verlegen, können Sie im Vorfeld auf folgenden Seiten passende Angebote von Gewerbeimmobilien und Gewerbeflächen suchen:
- Immobilienangebote der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg
- Immobilienportal Region Stuttgart
- Freie Wohn-, Industrie- und Gewerbeflächen Region Heilbronn-Franken
- Standortportal Rhein-Neckar
- Gewerbeflächen Regionalverband Ostwürttemberg
- Gewerbegebiete/Wirtschaftsförderung Region Neckar-Alb
- Wirtschaftsförderung Region Freiburg
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 23.04.2019 freigegeben.