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Bekanntmachung des Umweltministeriums nach § 24 Abs. 2 des Naturschutzgesetzes im Verfahren zur Änderung der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Biosphärengebiet Schwäbische Alb

Das Umweltministerium betreibt derzeit die Erweiterung des Biosphärengebietes „Schwäbische Alb“.

Die hierfür erforderliche Verordnung des Umweltministeriums zur Änderung der Verordnung über das Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“ einschließlich der zugehörigen Karten liegen im Entwurf

 von Montag, den 19.01.2026, bis einschließlich Donnerstag, den 19.02.2026

zur kostenlosen Einsicht durch jedermann beim

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft,
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart,

zu folgenden Zeiten:

Mo. – Do.: 9:00 – 15:30 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

im Raum K425 (Ebene 4) öffentlich aus.

Der Verordnungsentwurf und die zugehörigen Karten werden im oben genannten Zeitraum auch auf der Internetseite des Umweltministeriums unter

https://um.baden-wuerttemberg.de/bekanntmachungen

veröffentlicht.