Seit Sonntag, 3. April 2022 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung, mit der Zugangsbeschränkungen und die Maskenpflicht in Innenräumen aufgehoben wurden. Da die Inzidenzen weiterhin sehr hoch sind, wird vorerst an der Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske vergleichbaren Standards beim Besuch der Verwaltungsgebäude festgehalten.

Diese Maßnahme dient dem Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können und einen ärztlichen Nachweis vorlegen, sind von der Maskenpflicht befreit. Für Kinder ab sechs Jahren und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren ist eine medizinische Maske ausreichend.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde stehen Ihnen für Ihre Anliegen und Fragen telefonisch, per Mail oder nach Terminvereinbarung zur Verfügung. Um Wartezeiten zu vermeiden empfehlen wir, für Anliegen, in denen ein persönliches Erscheinen im Rathaus erforderlich ist, Termine zu vereinbaren. Zudem sind Termine nur möglich, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen.

Verzichten Sie trotz Maske nicht auf den Mindestabstand und halten Sie einen Abstand von mindestens 1,5 m zu allen Personen ein.

Bitte haben Sie Verständnis, dass persönliche Termine nur unter diesen Rahmenbedingungen stattfinden können.