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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir, die Gemeinde Gomadingen als Webseitenbetreiber arbeiten kontinuierlich daran, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

  • Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung

Webseite
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite gomadingen.de und Unterseiten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

Trotz sorgfältiger technischer und redaktioneller Umsetzung erfüllt unsere Webseite in einigen Bereichen noch nicht vollständig die Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG, Konformitätsstufe AA).

Die nachfolgenden Punkte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt:

  • Auf einzelnen Seiten fehlen Alternativtexte für Bilder, wodurch Screenreader diese Inhalte nur eingeschränkt wiedergeben können.
  • Teilweise werden Links ohne eindeutige Bezeichnung angezeigt, was den Navigationsfluss mit assistiven Technologien erschwert.
  • Bei einzelnen Text-/Hintergrund-Kombinationen ist das Kontrastverhältnis noch nicht ausreichend.
  • Es existieren vereinzelt Elemente mit dem Attribut aria-hidden, die zugleich per Tastatur fokussierbar sind und in Ausnahmefällen treten mehrfach vergebene ARIA-IDs auf, die die semantische Struktur beeinträchtigen.
  • PDF-Dokumente sind nur teilweise barrierefrei. Einige Dateien enthalten keine strukturellen Tags, Alternativtexte oder korrekte Lesereihenfolge.
  • Eingebettete Inhalte Dritter (z. B. Social Media, Kartenservices) werden soweit möglich barrierefrei eingebunden. Für deren vollständige Barrierefreiheit kann jedoch keine Garantie übernommen werden.
  • Ältere Inhalte (vor Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes erstellt) entsprechen möglicherweise nicht vollständig den aktuellen Standards. Eine rückwirkende Anpassung würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten. Neue Inhalte werden gemäß geltenden Richtlinien erstellt.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen. Die technische Überwachung erfolgt fortlaufend, und erkannte Mängel werden sukzessive behoben, um eine möglichst barrierearme Nutzung sicherzustellen.

Evaluationsmethode
Diese Erklärung bezieht sich auf die harmonisierte Norm EN 301 549 Version 3.2.1 in Verbindung mit WCAG 2.1 Conformance Level AA.

Schlichtungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Webseite benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 279-3360
E-Mail:
Webseite: barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.


Erstellung und Aktualität dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.07.2025 erstellt und wurde zuletzt am 08.10.2025 bearbeitet.

Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter: