Bebauungsplanverfahren
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss
– Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit –
1. Bebauungsplanvorentwurf „Haupt- und Landgestüt Marbach“
2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Haupt- und Landgestüt Marbach“,
Gemeinde Gomadingen, Gemarkung Dapfen
Der Gemeinderat der Gemeinde Gomadingen hat am 23.05.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan “Haupt- und Landgestüt Marbach“, Gemeinde Gomadingen, Gemarkung Dapfen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften “Haupt- und Landgestüt Marbach“, Gemeinde Gomadingen, Gemarkung Dapfen, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.
Ziel und Zweck der Planung
Für eine Ertüchtigung als Austragungsort für pferdesportliche und pferdezüchterische Veranstaltungen sind vorhandene Einrichtungen des Haupt- und Landgestüts Marbach teilweise zu sanieren und ergänzende Neubauten zu realisieren, um den öffentlichen Besucherverkehr, die Wege der Reiter und Fahrer und des Gestütsbetriebs zu entflechten sowie tiergerechte Übungs- und Turniereinrichtungen zu schaffen. Im Fokus steht dabei eine nachhaltige und ganzjährige Nutzung der erforderlichen Anlagen für Schulungen und Lehrgänge, Sport, Training und Veranstaltungen sowie für den qualitativen Ausbau des Besucherverkehrs. Die Sanierung der Gestütsanlagen geschieht im Sinne der Leitlinien für Tierschutz in der Pferdehaltung unter Nutzung erneuerbarer Energien gemäß dem Energie- und Klimaschutzkonzept für landeseigene Liegenschaften.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich gesichert werden. Ziel ist es, dem Gestüt Marbach langfristige Erweiterungsmöglichkeiten zu eröffnen, um den Ansprüchen an ein modernes Unternehmen gerecht werden und im Wettbewerb touristischer Einrichtungen bestehen bleiben zu können.
Das Plangebiet liegt zwischen den Ortsteilen Gomadingen und Dapfen direkt an der Landesstraße L249. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 3001, 3002 (teilweise), 3003 (teilweise), 3004 (teilweise), 3005 (teilweise), 3009/1, 3009/3, 3009/4, 3009/6, 3010, 3010/1, 3011, 3012/1, 3016 (teilweise), 3017/1 (teilweise), 3017/6, 3017/7, 3018 (teilweise), 3019 (teilweise), 3019/1 (teilweise), 3020/1 (teilweise), 3022 (teilweise), 3023/2 (teilweise), 3024/1 (teilweise), 3026, 3026/1, 3026/3 (teilweise), 3027 (teilweise), 3027/2 (teilweise), 3027/3 (teilweise), 3031/4 (teilweise), 3083 (teilweise), sowie 3100.
Die Größe des Geltungsbereichs beträgt in dieser Abgrenzung ca. 22,93 ha.
Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanvorentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Vorentwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 23.05.2022.
Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bzw.
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung BW ortsüblich bekannt gemacht.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und den umweltbezogenen Informationen
von Dienstag, dem 07.06.2022 bis Freitag, dem 08.07.2022,
je einschließlich, bei der Gemeindeverwaltung Gomadingen – Marktplatz 2, (Zimmer 0.7) – in 72532 Gomadingen während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Für die Einsichtnahme ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im oben genannten Zeitraum im Anschluss an diese Bekanntmachung zum Download eingestellt.
Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich
08.07.2022, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Gomadingen (Anschrift siehe oben) vorbringen oder schriftlich an die Gemeinde Gomadingen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind im Anschluss dieser Bekanntmachung als Download veröffentlicht bzw. liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Gomadingen:
Montag bis Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch von 13:30 bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 13:30 bis 18:30 Uhr
Bitte Termin vorab telefonisch vereinbaren.
Gomadingen, den 27.05.2022
gez.
Klemens Betz, Bürgermeister