Wasserversorgung & Kläranlage

Wasserversorgung Pumpwerk

Wasserversorgung Pumpwerk Dapfen

Ansprechpartner: Volker Christian

Lautertalstraße 73
72532 Gomadingen
Tel.: 07385 431

Zweckverband Lautertalgruppe

Verbandsvorsitzender: Bürgermeister Klemens Betz

Geschäftsstelle
Marktplatz 2
72532 Gomadingen
Tel.: 07385 96960
Fax: 07385 969622

Die Gemeinde Gomadingen bezieht ihr Wasser überwiegend vom Zweckverband Lautertalgruppe. Das Wasser wird aus den beiden Quellen in Dapfen, Bodenloser Brunnen und Häringsquelle, gewonnen.
PH-Wert: ca. 7,4
Wasserhärte: ca. 18,3

Für den Ortsteil Offenhausen wird das Wasser von der früheren Albwasserversorgungsgruppe X – jetzt Gemeinde Hohenstein – bezogen. Grafeneck hat eine Eigenwasserversorgung

Gründung und Bau der Lautertalgruppe

Die früher selbständigen Gemeinden Dapfen, Buttenhausen, Hundersingen, Bichishausen und Gundelfingen bilden die Lautertalwasserversorgungsgruppe. Sie liegen alle an der Großen Lauter. Wasser war in diesen Gemeinden im Gegensatz zu den Gemeinden auf der Hochfläche der Schwäbischen Alb immer vorhanden. Das Vieh wurde zum Tränken meist an die Lauter gebracht. So ist es zu verstehen, dass der Wunsch nach einer Wasserleitung in diesen Talgemeinden nicht so dringend war. Bereits am 24. Januar 1908 erteilte das Königliche Ministerium des Innern in Stuttgart dem Bauamt des Staatstechnikers für das öffentliche Wasserversorgungswesen den Auftrag, die Möglichkeit einer gemeinsamen Wasserversorgung für die vielen Gemeinden zu untersuchen.

Am 2. April 1909 wurde von vier Gemeinden zur Versorgung mit Trink- und Nutzwasser der „Gemeindeverband Lautertalgruppe“ gegründet. Bereits im Oktober 1910 konnte Wasser an die Verbandsgemeinde abgegeben werden. Etwa 50 Jahre genügte die Wasserversorgungsanlage den Ansprüchen. Im Pumpwerk Dapfen wurde 1963 die Turbinenanlage erneuert und eine Kreiselpumpe aufgestellt. Beim Umbau des Pumpwerks 67/68 wurde ein großer Reinwasserbehälter gebaut. Nach nicht ganz einfachen Verhandlungen wurde am 9. Dezember 1975 eine neue Verbandssatzung beschlossen, die am 1. Januar 1976 in Kraft trat. Die Gemeinde Gomadingen und die Stadt Münsingen bilden jetzt den Zweckverband Lautertalgruppe. Er hat seinen Sitz in Gomadingen-Dapfen.

Kläranlage Wasserstetten

Klärwärter: Jürgen Reiner

Talstraße 80
72532 Gomadingen
Tel.: 07385 422

Die Kläranlage der Gemeinde Gomadingen befindet sich am Ortsausgang des Ortsteils Wasserstetten. Der Klärschlamm wird nicht mehr – wie früher üblich – auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht. Dieser wird seit ein paar Jahren zunächst nochmals gepresst und dann einer thermischen Verwertung zugeführt.

Niederschlagswassergebühr

Die Gemeinde Gomadingen hat im Jahr 2011 die gesplittete Abwassergebühr eingeführt, das bedeutet, dass nun das Niederschlagswasser, das in den Kanal eingeleitet wird, separat vom Schmutzwasser in Rechnung gestellt wird. Maßgebend hierfür ist die entsprechende versiegelte Fläche (Dachfläche, Hofeinfahrt …). Diese wurde zum Einführungszeitpunkt von jedem Haushalt sowie Gewerbebetrieb erhoben. Bei Neubauten bzw. Änderungen der versiegelten Fläche muss dies der Gemeinde mit folgendem PDF-Formular mitgeteilt werden: Änderungsformular (PDF)

Abwasserabsetzung für landwirtschaftliche Betriebe

Gemäß § 33 der Abwassersatzung der Gemeinde Gomadingen vom 13.09.2011 kann die Wassermenge, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird, von der Abwassergebühr abgesetzt werden.

Bei landwirtschaftlichen Betrieben gilt- sofern die abzusetzende Wassermenge nicht durch die Messung (Stallzähler) festgestellt wird- als nicht eingeleitete Wassermenge:

  • je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen 16 m³/Jahr
  • je Vieheinheit bei Geflügel 4 m³/Jahr

Um die Absetzung Ihrer Vieheinheiten errechnen zu können, werden die Tierbestände jährlich zum Stichtag 31.12. benötigt.

Diese Meldung wird dann als Grundlage für die Absetzung des laufenden Jahres verwendet.

Die jährlichen Absetzungen gem. § 33 der Abwassersatzung werden nur noch dann berücksichtigt, wenn uns eine vollständig ausgefüllte Rückmeldung termingerecht vorliegt.

Den dafür benötigten Antrag können Sie nachfolgend herunterladen