Lebenslagen
Anzeige des Sterbefalls
- Anzeige des Sterbefalls
- Bestattung von Fehl- und Totgeburten
- Bestattungsarten
- Checkliste zur Bestattung
- Friedhofs- und Grabwahl, Grabpflege
- Organspende als Verfügung zu Lebzeiten
- Überführung
Wenn der Sterbefall eingetreten ist, muss der Tod von einem Arzt festgestellt werden (sogenannte Leichenschau). Sie erhalten eine Todesbescheinigung, die Sie zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt benötigen.
Die einzuleitenden Schritte müssen in der genannten Reihenfolge ausgeführt werden:
- Ausstellung der Todesbescheinigung
- Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt
- Ausstellung einer Sterbeurkunde
Erst nach der Ausstellung einer Todesbescheinigung kann die Überführung beginnen. Die Abholung muss jedoch spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Die zuständige Behörde kann hiervon Ausnahmen bewilligen, wenn die beabsichtigte Aufbahrung gesundheitlich unbedenklich ist.
Um die Leiche abholen zu lassen, sollten Sie ein Bestattungsunternehmen informieren.
Tritt der Sterbefall im Ausland ein, kann er auf Antrag nachträglich in das deutsche Sterberegister eingetragen werden.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 07.04.2010 freigegeben.