Lebenslagen
Rechte und Pflichten von Pflegeeltern
- Pflegeeltern werden
- Rückkehr in die Herkunftsfamilie
- Umgangsrecht des Kindes mit den Eltern
- Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie
Leistungen
- Führungszeugnis (erweitert) beantragen
- Führungszeugnis (einfach) beantragen
- Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten
- Landesfamilienpass beantragen
Häufig sind Pflegeverhältnisse nicht dauerhaft angelegt – in vielen Fällen kehrt das Pflegekind wieder zu seinen leiblichen Eltern zurück. Als Pflegeeltern sind Sie für das Pflegekind "Eltern auf Zeit". Daher erlangen Sie mit Aufnahme eines Pflegekindes weitgehend die gleichen Pflichten, jedoch nicht die gleichen Rechte wie mit der Geburt eines eigenen Kindes.
Tipp: Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg empfiehlt den Abschluss eines "Pflegevertrages", in dem Jugendamt und Pflegeeltern die gegenseitigen Rechte und Pflichten festlegen.
Freigabevermerk
06.06.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg